BEREITSCHAFTSPFLEGE NACH §27 MIT §§ 33 UND 36 SGB VIII und §8a
Das Ziel der Unterbringung in einer sogenannten Bereitschaftspflegefamilie ist dementsprechend die Sicherstellung des Kindeswohls in der Obhut des Jugendamtes, bis eine Klärung der Umstände im elterlichen Haushalt erfolgt ist und das jeweilige Jugendamt entweder die Rüückführung oder aber doch eine dauerhafte Unterbringung zu veranlassen hat.
Das Angebot ist ausgerichtet auf Kinder die aufgrund ihrer Lebensgeschichte tiefgreifende emotionale Verletzungen erlitten haben und daher eine Ersatzfamilie auf Zeit benötigen.
Unsere Spezialisierung liegt hierbei auf der interkulturell sensiblen Unterbringung der Kinder und dem Schwerpunkt auf Kinder mit Migrationshintergrund sowie Geschwisterkindern
Ziele
• Begleitung des gesamten Pflegeverhältnisses
• Kontinuität und Sicherheit der Entwicklung der untergebrachten Kinder und
Jugendlichen
Leistungen
• Schulung und Zertifizierung von Interessierten Personen als Pflegeeltern
• Kulturnahe Vermittlung
• Unterstützung, Beratung und Begleitung in allen Fragen rund um das
Pflegeverhältnis
• Angebot von Fortbildungen für Pflegeeltern
• Regelmäßiger Austausch mit anderen Pflegefamilien
• Intensive Schulung in Einzel- und Gruppengesprächen
• Vernetzung und Koordination zusätzlicher Hilfen
• Beratung und Begleitung der Herkunftsfamilie gemäß der Vereinbarungen im
Hilfeplan
• Kontinuierliche und auf Dauer angelegte Beratung, Begleitung und
Unterstützung der Pflege-, Herkunftseltern und der Kinder in den Pflegefamilien
• Zusammenarbeit mit am Erziehungsprozess beteiligten Personen und
Institutionen
• Erstellung eines evtl. Rückführungskonzeptes
• Sicherstellung des 4 Augen Prinzips und Co-Beratung
• Profilerstellung für die einzelnen Pflegefamilien
• Sicherstellung des Kindeswohls (§8a SGB VIII)