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AMBULANTES CLEARING §27 (2) SGB VIII

Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.

Das Angebot ist als Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen zu verstehen. Aufgrund des durch die Situation entstandenen zeitlichen Drucks für die Beteiligten, ist eine zeitnahe Situationsklärung und Entscheidungsfindung erforderlich. Dies ist sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund von langfristigen einschneidenden Entscheidungen wie Fremdunterbringung um nicht vorschnell Fakten geschaffen zu haben aber vor allem dem Hilfebedarf zu entsprechen. Das Ambulante Clearing gestaltet sich kurzfristig, ist ergebnisoffen und schließt Lösungsvorschläge der Beteiligten ein.

 

Die Häufigkeit sowie der Umfang der Leistung gestalten sich individuell je nach Bedarf, welcher mit allen Beteiligten (Jugendamt, Familie, VIFA) abgestimmt wird. Das Angebot hat einen zeitlichen Rahmen von in der Regel 3 Monaten mit jeweils 25-35 Stunden/Monat und wird im Rahmen der Hilfeplanung ausdifferenziert. Als Träger ist uns wichtig zu erwähnen, dass wir die Effizienz unserer Arbeit mit der Familie als auch dem Jugendamt kontinuierlich abgleichen.