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ERZIEHUNGSBEISTAND § 30 UND §36 SGB VIII incl. §8a

Kinder und Jugendliche werden durch Erziehungsbeistandschaft bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung ihres sozialen Lebensumfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung gefördert.

Der Erziehungsbeistand berät und unterstützt Kinder/Jugendliche im Alltagserleben wie beispielsweise Schule, Ausbildung, Freizeit, Peer-Group und innerhalb des emotionalen/pädagogischen Familiengefüges.

 

Ziele

•         Sicherung des Verbleibs von Minderjährigen in deren familiären
           Bezugssystem

•         Altersgemäße Verselbständigung und Integration im sozialen Umfeld

•         Unterstützung in der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen

•         Unterstützung im sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und
           Rechtsnormen

•         Stärkung und Entwicklung von Lernchancen auf psychosozialer, schulischer
           oder beruflicher Ebene, Planung und Realisierung schulischer und beruflicher Integration

•         Abbau von Belastungsfaktoren in den Lebensbereichen der Kinder,
           Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Herkunftsfamilien

•         Förderung einer aktiven Freizeit- und Sozialkontaktgestaltung

•         Hilfe zur Selbsthilfe durch Erschließung der familiären, sozialen, strukturellen
           und sozialräumlichen Ressourcen

 

Leistungen

•         Einleitung einer Clearingphase, Betreuungsphase

•         Systemische Beratung und Unterstützung im familiären und persönlichen
           Kontext

•         Unterstützung in der Gestaltung des Alltags, Wohnen, Finanzen, Freizeit,
           Schule und Beruf

•         Fallbezogene Erschließung, Nutzung und Einbeziehung in der Lebenswelt und
            im Sozialraum vorhandener Hilfe- und Unterstützungsstrukturen

•         Flexible, situations- und bedarfsangemessene Gestaltung der Hilfe

•         Kooperation mit dem Jugendamt, insbesondere Teilnahme an
           Hilfekonferenzen

•         Sicherstellung der Qualitätsentwicklung, Koordination, Teamaustausch,
           Fachgespräche, kollegiale Beratung, Dokumentation, Fortbildung und Supervision

•         Bei Bedarf Anbindung an weitere Institutionen, wie zur Anerkennung von
           Qualifikationen und Ausbildungen aus dem Ausland